Kältemittel R32 Mehrwegflasche 2,5L 1,8kg ohne Ventil für Klimaanlagen
Kältemittel R32 (Difluoromethan – CH2F2) Füllgewicht 1,8kg 2,5L
Ein homogenes Kältemittel aus der Gruppe H-FKW mit einem niedrigen Treibhauspotentialfaktor (GWP) von 675 (als Vergleich:R410A hat einen GWP von 2088).
Zeichnet sich durch seine guten thermodynamischen Eigenschaften, z.B. eine sehr hohe Verdampfungswärme und große Volumenkälteleistung aus.
R32 ist ein Kältemittel mit niedrigem GWP-Wert, wodurch sein CO2-Fußabdruck geringer ist als der der meisten HFKW-Gase. Beliebte Anwendungen von R32 sind industrielle Kältetechnik und Klimaanlagen für Haus und Büro. Aufgrund seines hohen Betriebsdrucks erfordert es entsprechende konstruktive Lösungen. Es wird in Klimaanlagen verwendet, die für dieses Kältemittel ausgelegt sind. Es gilt als effizientes Kältemittel für Niedrigtemperaturanwendungen. Darüber hinaus kann R32 in einigen Fällen als Ersatz für R410a verwendet werden.
Die Flasche hat ein ACME 1/2″ Linksgewindeanschluss inkl. Schraderventil.
- Gesamtformel: Difluormethan CH2F2
- – Anschluss mit Außengewinde
- – Gewindeart: 1/2″ ACME links.
- – maximaler Flaschendruck: 48 bar
- – Global Warming Potential: (GWP): 675
Wichtig: Der Artikel ist Versiegelt. Es können nur versiegelte Flaschen zurück genommen werden.
Bewilligung zum Umgang mit Kältemitteln: Zum Umgang mit Kältemitteln sind Personen zugelassen, die über die erforderliche Sachkunde gemäß EG-Verordnung Nr. 842/2006, Artikel 3, 4 und 5 (1) bzw. Abschnitt 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV verfügen. Mit dem Kauf eines Kältemittels bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der o.g. Vorschriften (ChemKlimaschutzV & EG-Verordnung Nr. 842/2006) sachkundig sind und damit die Verwendung des Kältemittels durch eine sachkundige Person.
Ab dem 01.01.2015 müssen gemäß der neuen F- Gase Verordnung ( EG) 517 – 2014 Kälte-Klima Fachbetriebe entweder durch die Vorlage der persönlichen Zertifikate der Mitarbeiter oder des Betriebszertifikates nachweisen, dass eine Berechtigung zum Bezug von Kältemitteln die fluorierte Treibhausgase vorhanden ist. Ansonsten darf keine Lieferung von Kältemittel erfolgen.
Händler sind von dieser Pflicht ausgenommen, hier muss nur beim Lieferanten des Kältemittels einer Erklärung vorliegen, dass das Kältemittel nur als Handelsware dient. Allerdings besteht hier wieder die Pflicht, entsprechend von den jeweiligen Kunden die entsprechende Zertifizierungen einzuholen.
Hersteller von Kälte- Klima Geräten sind ebenfalls von der Notwendigkeit der Zertifizierung ausgenommen. Auch hier ist jedoch für den Bezug des Kältemittels eine entsprechende Erklärung in Bezug auf die Tätigkeit als Hersteller notwendig.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten ! Zwischenverkauf vorbehalten ! Abbildung ähnlich!
Der Austritt von Kältemittel trägt zum Klimawandel bei. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Fall eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solche mit höherem Treibhauspotential (GWP). Ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels hätte somit eine dem GWP-Wert des Kältemittels entsprechend größere Auswirkungen auf die Erderwärmung als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre. Keine Arbeiten am Kältekreislauf vornehmen oder das Gerät zerlegen – stets Fachpersonal hinzuziehen.