Startseite Blogartikel Die Einspeisevergütung 2025: Diese Än...

Die Einspeisevergütung 2025: Diese Änderungen treten nun in Kraft

Die Einspeisevergütung 2025: Diese Änderungen treten nun in Kraft
Die Einspeisevergütung 2025: Diese Änderungen treten nun in Kraft

Einspeisevergütung: Die wichtigsten Informationen im Überblick

Die Einspeisevergütung ist die Zahlung, die Sie erhalten, wenn Sie den selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei 7,94 Cent pro kWh und gilt für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden.

Diese Vergütung wird alle sechs Monate um 1 % reduziert, wobei die nächste Senkung am 1. August 2025 erfolgt. Durch das neue Solarspitzengesetz könnte die Vergütung um bis zu 30 % sinken. Weitere Details dazu finden Sie weiter unten.

Im Allgemeinen stellt die Einspeisevergütung eine stabile Einkommensquelle dar, mit der jährlich mehrere hundert Euro verdient werden können. Allerdings ist sie im Vergleich zur Direktvermarktung meist weniger attraktiv. Auch darauf gehen wir weiter unten im Artikel ein.

Was genau ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Sie für den Solarstrom erhalten, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie wurde 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt, um private Haushalte zu motivieren, Solaranlagen anzuschaffen und so die Energiewende zu unterstützen.

Das Prinzip ist einfach: Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die Sie in das Netz einspeisen, erhalten Sie eine festgelegte Vergütung vom Netzbetreiber. Die Höhe dieser Vergütung ist gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage, der Größe der Anlage und der Art der Einspeisung (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung).

Unterschied zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom in das Netz eingespeist. Das bedeutet, der selbst produzierte Strom wird nicht direkt genutzt, sondern es wird Strom aus dem Netz bezogen.

Bei der Überschusseinspeisung wird nur der Strom eingespeist, der nicht selbst verbraucht oder im Speicher gespeichert werden kann. Da die Einspeisevergütung mittlerweile nur noch wenige Cent pro Kilowattstunde beträgt, ist die Überschusseinspeisung weit verbreitet. Es ist wirtschaftlich sinnvoller, den Solarstrom selbst zu nutzen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung im Jahr 2025?

Die Einspeisevergütung liegt aktuell bei 7,94 Cent pro kWh und gilt für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025. Alle PV-Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb gehen, erhalten diesen Fördersatz für 20 Jahre. Die genaue Höhe der Vergütung hängt von der Größe der PV-Anlage und der Art der Einspeisung ab. Generell gilt: Je größer die Anlage, desto geringer fällt die Vergütung aus.

Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung:

  • bis 10 kWp: 7,94 Cent/kWh

  • bis 40 kWp: 6,88 Cent/kWh

  • bis 100 kWp: 5,62 Cent/kWh

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung:

  • bis 10 kWp: 12,60 Cent/kWh

  • bis 40 kWp: 10,56 Cent/kWh

  • bis 100 kWp: 10,56 Cent/kWh

Was bedeutet das neue Energiegesetz für die Einspeisevergütung?

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich Änderungen des EEG beschlossen, die voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft treten. Einige dieser Änderungen betreffen die Einspeisevergütung und könnten dazu führen, dass die Einnahmen aus der Vergütung um bis zu 30 % sinken. Die Einspeisevergütung wird jedoch nicht vollständig abgeschafft.

Hier sind die zwei wichtigsten Änderungen:

  1. Wer nicht steuern kann, muss drosseln: Wenn eine PV-Anlage nicht mit einem Smart Meter und einer Steuerungseinrichtung ausgestattet ist und in der staatlichen Einspeisevergütung betrieben wird, wird die Einspeiseleistung auf 60 % begrenzt („Wirkleistungsbegrenzung“). Das bedeutet, Betreiber können nur noch einen Teil der erzeugten Energie ins Netz einspeisen.

  2. Keine Einspeisevergütung mehr bei negativem Strompreis: Aktuell erhalten Betreiber von Solaranlagen auch dann eine Einspeisevergütung, wenn der Strompreis negativ ist. Dies verursacht zusätzliche Kosten für den Staat, da zu viel Strom im Netz ist. Um dies zu vermeiden, sieht das Solarspitzengesetz vor, dass keine Vergütung mehr gezahlt wird, wenn der Strompreis negativ ist.

Diese beiden Maßnahmen könnten zusammen dazu führen, dass die Einnahmen aus der Einspeisevergütung um bis zu 30 % sinken.

Gut zu wissen: Die Zeiten, in denen der Strompreis negativ war und keine Einspeisevergütung gezahlt wurde, werden an die regulären 20 Jahre der Einspeisevergütung angehängt.

Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?

Die Einspeisevergütung bleibt eine verlässliche und stabile Einkommensquelle, mit der in der Regel ein paar hundert Euro pro Jahr erzielt werden können. Im Vergleich zur Direktvermarktung ist die Einspeisevergütung jedoch oft weniger rentabel.

Der Vorteil der Direktvermarktung liegt darin, dass der Strom nicht zu einem festen Fördersatz eingespeist wird. Stattdessen wird er an der Strombörse verkauft, was in der Regel deutlich höhere Einnahmen für PV-Betreiber ermöglicht.<